FAQ
Andere
Für unselbständig Erwerbende am 31. März. Steuerpflichtige mit Abgabetermin 31. März erhalten auf mündliches oder schriftliches Gesuch hin eine Fristerstreckung bis maximal zum 30. Juni zugestanden. Solche erste Fristerstreckungsgesuche werden von der Abteilung Steuern nur beantwortet, wenn sie nicht oder nicht im vollen Umfang bewilligt werden. Keine Antwort bedeutet somit Genehmigung des Gesuches.
Ausweise
Je nach Arbeitsauslastung des Migrationsamt, kann dies bis zu drei Monate dauern. Für die Überganszeit stellt Ihnen das Migrationsamt gerne eine Bestätigung aus. Nach Eintreffen Ihres Ausländerausweises beim Gemeindebüro, informieren wir Sie schriftlich.
Bauen und Planen
Die Verbrauchsgebühr beträgt CHF 1.50 pro m3, hinzu kommen die Grundgebühren nach Wohn-/Gewerbeeinheit und Wasserzählergrösse. Details finden Sie im Wasserreglement Anhang K Tarifordnung.
Betreibungen
Freizeit
Der Laden «Eulenauge» in Döttingen ist eine externe Abgabestelle für Freianglerkarten und Jahreskarten Hallwilersee.
Geld
Soziales
Wenn die AHV- oder IV-Rente nicht ausreicht. Wenn AHV- und IV-Renten alleine den Existenzbedarf nicht sichern, können Ergänzungsleistungen (EL) beantragt werden. Ob jemand Ergänzungsleistungen erhält, hängt vom individuellen Einkommen und Vermögen ab.
Frühzeitig!
Die Einreichung der Anmeldung zum Bezug oder Aufschub seiner Altersrente sollte etwa 3 - 4 Monate vor Erreichen des Rentenalters bei der Gemeindezweigstelle SVA eingereicht werden. Bei einem Vorbezug der Altersrente sollte die Anmeldung 3-4 Monate vor dem gewünschten Bezug (1 oder 2 Jahre vor Erreichung des ordentlichen Rentenalters) eingereicht werden.
Bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters (Frauen mit 64 und Männer mit 65 Jahren). Der Anspruch beginnt am ersten Tag des Monats, in welchem die Erreichung des ordentlichen Rentenalters folgt. Es ist ein Rentenvorbezug um max. 2 Jahre und ein Rentenaufschub um max. 5 Jahre möglich.
Steuern
Merkblätter, ein Steuerkalkulator, die Steuererklärung EasyTax und weitere Informationen rund ums Thema Steuern finden Sie auf der Homepage des Kantonalen Steueramts.
Umwelt und Ökologie
Die Kehrichtsäcke können gegen Entrichten der Abfallgebühr in der Migros, im Denner oder im Coop bezogen werden. Jedoch sind die Sperrgutmarken (bis 25 Kg) beim Gemeindebüro Zurzach, gegen eine Gebühr von CHF 6.30 erhältlich.
Die Gebührenmarke für Kleinsperrgut ist auch über den Online-Schalter erhältlich.