Sie verlassen unsere Gemeinde? Schade! - wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Gemäss Register- und Meldegesetz des Kantons Aargau ist der Zuzug innerhalb von 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden. Einwohnerinnen und Einwoher, mit Umzug innerhalb der Schweiz, können sich rund um die Uhr bequem online Abmelden, die persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste entfällt dadurch. Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Der aktuelle Stand der Verarbeitung wird dem Meldepflichtigen jeweils per Mail mitgeteilt. Um sich Online abzumelden, klicken Sie bitte auf folgenden Link: https://ag.eumzug.swiss

Bei fachlichen Problemen melden Sie sich bitte beim Gemeindebüro Zurzach.

 

Wegzug ins Ausland

Sofern Sie in der nächsten Zeit die Schweiz verlassen, bitten wir Sie dies frühzeitig bei der Gemeinde Zurzach zu melden. Wir beraten Sie gerne über die weiteren Schritte. Melden Sie sich dazu beim Gemeindebüro Zurzach per Mail oder Telefon.

Bei persönlicher Abmeldung am Schalter sind folgende Unterlagen mitzubringen:

Schweizer

  • Meldebestätigung
  • Identitätskarte oder Pass

Ausländer

  • Meldebestätigung
  • Ausländerausweis

Zugehörige Objekte