Rümikon
Parkieren in Rümikon
Für regelmässiges oder nächtliches Parkieren auf öffentlichen oder allgemein zugänglichen, gemeindeeigenen Parkplätzen und Strassen wird eine Bewilligung benötigt.
Gestattet ist das Parkieren von Motorfahrzeugen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Das Abstellen von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und von Anhängern ist auf öffentlichen oder allgemein zugänglichen, gemeindeeigenen Parkplätzen und Strassen nicht erlaubt.
Die Parkkarte berechtigt zum Parkieren auf öffentlichen Parkplätzen (ehemaliges Schulhaus, Kirchplatz). Die Bewilligung für das Dauerparkieren (Parkkarte) gibt keinen Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz.
Die Kosten für die Parkkarte belaufen sich auf CHF 110.00 pro Monat.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindebüro | +41 56 269 71 11 | gemeindebuero@zurzach.ch |