Langzeitparkkarte Bad Zurzach

Für regelmässiges Parkieren muss beim Gemeindebüro eine Parkkarte bezogen werden. Als regelmässiges Parkieren während längerer Zeit gilt ein mindestens zweimaliges Abstellen pro Woche wä…

Für regelmässiges Parkieren muss beim Gemeindebüro eine Parkkarte bezogen werden. Als regelmässiges Parkieren während längerer Zeit gilt ein mindestens zweimaliges Abstellen pro Woche während mindestens 5 Tages- oder Nachtstunden.

Die Langzeitparkkarte berechtigt den Inhaber zur regelmässigen Markierung in den eingetragenen Zonen gemäss den Bestimmungen des Parkierungsreglements von Bad Zurzach. Sie dient zusammen mit dem Kontrollschild und bei Gewerbetreibenden mit markierten Firmenautos als Kontrollmittel. Die Langzeitparkkarte muss gut sichtbar hinter der Frontscheibe angebracht werden.

Jahresparkkarten für Langzeitparkierung

 

  • Jahresparkkarte für Zone 1

Berechtigt zum Parkieren auf markierten Parkfeldern in der Zone 1 zwischen 18.00 bis 08.00 Uhr inkl. Gratisstunde (Mo-Sa) sowie an Sonn- & Feiertagen.

Die Jahresgebühr beträgt CHF 480.00

 

  • Jahresparkkarte für Zone 2

Berechtigt zum Parkieren auf markierten Parkfeldern in der Zone 2 zwischen 18.00 bis 08.00 Uhr inkl. Gratisstunde (Mo-Sa) sowie an Sonn- & Feiertagen. Die Jahresgebühr beträgt CHF 480.00

 

  • Jahresparkkarte für Zone 3

Berechtigt zum zeitlich unbeschränkten Parkieren auf den markierten Parkfeldern in der Zone 3. Die Jahresgebühr beträgt CHF 600.-

 

  • Pendlerparkkarten

Angestellte mit Arbeitsplatz innerhalb der Zonen 1 und 2, welche nicht in der Ortschaft Bad Zurzach wohnhaft sind, können einen Antrag auf eine Jahresparkkarte leichten Motorwagen stellen. Diese berechtigt von Montag bis Samstag zwischen 07.00 und 19.00 Uhr zum zeitlich unbeschränkten Parkieren in den dafür ausgeschiedenen Parkfeldern. Die Jahresgebühr beträgt CHF 720.00

Für Auszubildende und Praktikanten können einen Antrag auf eine Pendlerparkkarte stellen. Die vergünstigte Jahresparkkarte von CHF 480.00 gilt nur während der Ausbildungsdauer und ist nicht übertragbar.

 

  • Handwerkerparkkarten

Gewerbetreibende und Handwerker können bei der Gemeinde ein Gesuch für eine Langzeitparkkarte für das zeitlich unbeschränkte Parkieren von Montag bis Samstag zwischen 07.00 und 19.00 Uhr in den jeweiligen zu bestimmenden Zonen stellen. Die Gebühren belaufen sich auf CHF 6.00 pro Tag oder CHF 30.00 pro Woche.

 

  • Besucherparkkarten

Besucherinnen und Besucher, welche nicht in der Gemeinde Bad Zurzach wohnhaft sind, können bei der Gemeinde eine Besucherparkarte für das zeitliche unbeschränkte Parkieren in der Zone 2 und 3 stellen. Für die Langzeitparkarte fallen Gebühren in der Höhe von CHF 6.00 pro Tag oder CHF 30.00 pro Woche an. Die Langzeitparkarte für Besucher ist nicht übertragbar und maximal für 2 Wochen gültig.

Parkzonen Bad Zurzach

Die Ortschaft Bad Zurzach wird in folgende Zonen eingeteilt: Zone 1: bedeutende Strassen im Flecken Auf markierten Parkplätzen der Zone 1 (blaue Zone) kann das Motorfahrzeug mit Pa…

Die Ortschaft Bad Zurzach wird in folgende Zonen eingeteilt:

Zone 1: bedeutende Strassen im Flecken

Auf markierten Parkplätzen der Zone 1 (blaue Zone) kann das Motorfahrzeug mit Parkscheibe wie folgend beschrieben abgestellt werden. Die Parkscheibe muss dabei immer gut sichtbar hinter der Frontscheibe angebracht werden. Der Pfeil muss auf die tatsächliche Ankunftszeit nachfolgende halbe Stunde eingestellt werden.

Tatsächliche Ankunftszeit A  

Einzustellende Ankunftszeit    

Abfahrtszeit

08.00 – 08.29

08.30

09.30

08.30 – 08.59

09.00

10.00

usw.

 

 

11.00 – 11.29   

11.30

12.30

11.30 – 13.29

auf A folgende halbe Stunde

14.30

13.30 – 13.59

14.00

15.00

usw.

 

 

17.30 – 17.59

18.00

19.00

18.00 – 07.59

auf A folgende halbe Stunde

09.00*

*Nachtparkieren

Wird das Fahrzeug mindestens zweimal pro Woche während der Nacht, länger als 5 Stunden, auf öffentlichem Grund parkiert, muss beim Gemeindebüro eine Parkkarte bezogen werden.

Parkieren in der Mittagszeit

Wer sein Auto über Mittag zwischen 11:30 Uhr und 13:29 Uhr parkiert, kann bis 14:30 Uhr parkieren. Hier passieren sehr häufig Fehler beim Einstellen der Parkscheibe. Parkiere ich mein Fahrzeug um 11:31 Uhr muss ich die Parkscheibe zwingend auf 12:00 Uhr stellen, damit von der längeren Parkzeit profitiert werden kann (nachfolgenden Strich der tatsächlichen Ankunftszeit). Denn ist die Parkscheibe auf 11:30 Uhr eingestellt, besagt dies, dass der Fahrzeuglenker sein Auto zwischen 11:00 Uhr und 11:29 Uhr parkiert hat und somit nach einer Stunde um 12:30 Uhr wegfahren muss.

Zone 2: übrige Gebiete im Flecken

Gebühren: 1. Stunde gratis ab 2. Stunde CHF 1.-/h

Maximale Parkdauer: Keine Parkzeitbeschränkung

Zone 3: Wohnquartiere

Kurzzeitparkieren gebührenfrei mit Parkscheibe

In der Zone 3 kann während folgenden Zeiten das Motorfahrzeug mit Parkscheibe gebührenfrei abgestellt werden:

Montag bis Samstag: 08.00 – 18.00 Uhr für max. 4 Stunden

Sonn- und Feiertage: ohne Begrenzung

Gebührenpflichtige Anlagen auf öffentlichem Grund

Gebührenpflichtige Zeiten: Montag bis Samstag, 08.00 bis 18.00 Uhr

Gebühren: 1. Stunde gratis ab 2. Stunde CHF 1.-/h

Maximalbetrag pro Tag: CHF 5.-

Wird das Fahrzeug mindestens zweimal pro Woche während der Nacht auf öffentlichem Grund parkiert, muss beim Gemeindebüro eine Parkkarte beantragt werden.

Zone 4: übriges Gemeindegebiet

Das Parkieren in Zone 4 ist gebührenfrei. Eine Beschränkung der zulässigen Parkdauer besteht grundsätzlich nicht.

Langzeitparkkarten

Für Parkieren, welches diese Regelungen überschreitet oder regelmässiges Parkieren kann auf dem Gemeindebüro eine Langzeitparkkarte gelöst werden. Die Ausstellung der Parkkarte ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft.

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