Krankenkassenschulden- und Leistungssperre
Für alle Einwohner der Schweiz ist die Krankenkasse KVG obligatorisch.
Manchen Einwohnern wird durch die Krankenkasse angekündigt, dass falls die offenen Geld-Forderungen Krankenversicherers nicht innert nützlicher Frist begleichen, ihnen nur noch Notfall-Behandlungen bezahlt werden. Was ein medizinischer Notfall ist entscheidet im Einzelfall der behandelnde Arzt. Letztendlich bestimmt aber der Krankenversicherer, auch wenn es sich nach der Beurteilung des behandelnden Arztes um einen medizinischen Notfall handelt, ob die Kosten wirklich übernommen werden. Die Krankenkasse meldet die Schulden der SVA Aargau für einen Listeneintrag. Daraufhin wir die sogenannte «Leistungssperre» aktiv. Einsicht in diese Liste haben diverse Leistungserbringer wie Ärzte, Krankenhäuser, die SVA selbst und Ihre Wohnsitzgemeinde.
Die Sozialen Dienste können mit den Betroffenen Lösungswege erarbeiten und mittels deren Mitwirkung möglicherweise den Listeneintrag bereinigen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Regionale Soziale Dienste | +41 56 269 71 25 | sozialedienste@zurzach.ch |