Für die Trauung in der Schweiz sind folgende Voraussetzungen notwendig:

Ehefähigkeit (Art. 94 ZGB)
Um die Ehe eingehen zu können, müssen die Brautleute das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und urteilsfähig sein.

Ehehindernisse (Art. 95 ZGB)
Die Eheschliessung ist verboten:

  • zwischen Verwandten in gerader Linie
  • zwischen Geschwistern oder Halbgeschwistern, gleichgültig ob sie miteinander durch Abstammung oder durch Adoption verwandt sind.

Die Adoption hebt das Ehehindernis der Verwandtschaft zwischen dem Adoptivkind und seinen Nachkommen einerseits und seiner angestammten Familie anderseits nicht auf.

Frühere Ehe (Art. 96 ZGB)
Wer eine neue Ehe eingehen will, hat den Nachweis zu erbringen, dass die frühere Ehe (oder frühere eingetragene Partnerschaft) für ungültig erklärt oder aufgelöst worden ist.

Vorbereitung
Vor der Trauung ist das Ehevorbereitungsverfahren durchzuführen, welches wahlweise am Wohnort des Bräutigams oder der Braut eingereicht werden kann.

Ist eine(r) der Verlobten ausländische(r) Staatsangehörige(r) und im Ausland wohnhaft, hat diese(r) auch die Möglichkeit, das Vorbereitungsverfahren bei der zuständigen schweizerischen Vertretung durchzuführen. Wir beraten Sie gerne über das Ehevorbereitungsverfahren, Fristen und die notwendigen Dokumente.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Ehevorbereitungsverfahren

Trauung
Die Trauung kann nach Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens innert 3 Monaten stattfinden. Der Trautermin kann bereits bis zu 12 Monate vorher reserviert werden.

Falls die Trauung ausserhalb des Zivilstandskreises Zurzach stattfinden soll, können wir Ihnen eine Trauungsermächtigung ausstellen, mit der sie bei jedem Zivilstandsamt der Schweiz heiraten können.

Zur Trauung sind 2 mündige Zeugen mitzubringen, die sich über ihre Identität ausweisen können. Trauungen werden in deutscher Sprache durchgeführt. Falls die sprachliche Verständigung nicht gewährleistet ist, muss das Brautpaar einen Dolmetscher beiziehen. Dieser darf weder mit der Braut noch mit dem Bräutigam in direkter Linie verwandt sein und muss sich über die entsprechenden Sprachkenntnisse ausweisen können.

Trauzeiten
Trauungen finden von Dienstag bis Freitag zu folgenden Trauzeiten statt.

  • Dienstag: 10.00 Uhr und 11.00 Uhr
  • Mittwoch, Freitag: 10.00 Uhr / 11.00 Uhr / 14.00 Uhr / 15.00 Uhr / 16.00 Uhr

Falls es der Terminplan zulässt, finden Trauungen unter der Woche in allen Traulokalen statt.

Provisorische Terminreservationen sind bereits vor Abschluss der Ehevorbereitung möglich. Definitive Bestätigungen der Termine können wir Ihnen jedoch erst nach Abschluss der Ehevorbereitung ausstellen.

An Sonn- und Feiertagen sind keine Trauungen erlaubt.

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