Ordentliche Einbürgerung

Sie möchten die Schweizer Staatsbürgerschaft erlangen?

Hier finden Sie alle Informationen zu den Voraussetzungen und dem Verfahrensablauf der ordentlichen Einbürgerung.

Wir informieren Sie gerne persönlich über den Ablauf des Verfahrens bzw. was es zu beachten gibt bei der Einreichung des Gesuchsformulare.

Sollten Sie die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, nehmen Sie bitte mit der Abteilung Kanzlei Kontakt auf. Wir informieren Sie gerne persönlich über den Ablauf des Verfahrens bzw. was es zu beachten gibt bei der Einreichung des Gesuchsformulare.

 

Erleichterte Einbürgerung

Mit dem Self-Check Einbürgerung des Staatssekretariats für Migration (SEM) können Sie mit wenigen Klicks erfahren, ob Sie die Voraussetzungen für eine erleichterte Einbürgerung erfüllen.

Die erleichterte Einbürgerung wird durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) bearbeitet.
Gesuchsformulare können per Mail ch@sem.admin.ch oder bei der Abteilung Kanzlei am Schalter bezogen werden.

 

Einbürgerung von Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger

Sie sind bereits Schweizer bzw. Schweizerin und möchten das Gemeindebürgerrecht oder das Ortsbürgerrecht der Gemeinde Zurzach erwerben?

Hier finden Sie alle Informationen zu den Voraussetzung zur Einbürgerung von Schweizer bzw. Schweizerinnen in der aarg. Wohngemeinde.

 

Zugehörige Objekte

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