Kaiserstuhl
Parkieren in Kaiserstuhl
Zonen in Kaiserstuhl
- Parkieren auf öffentlichem Grund in der Altstadt (Zone „A“),
- Parkieren auf öffentlichem Grund ausserhalb der Altstadt (Zonen „B“, „C“ und „D“),
Parkzone A
Das Parkieren ist gebühren- und bewilligungspflichtig von Montag bis Freitag zwischen 17.00 und 07.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und allgemeinen Feiertagen.
Eine Bewilligung kann erteilt werden, wenn keine genügende Parkierungsmöglichkeit auf privatem Grund besteht und eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
- Wohnung in der Altstadt,
- Gewerbliche Nutzung in der Altstadt mit dem Nachweis, dass für die Ausübung der Tätigkeit ein Parkplatz in der Altstadt nötig ist,
- Besondere Verhältnisse (Behinderte, Arzt und dgl.)
Die Parkierungsbewilligung wird auf Gesuch hin erteilt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Es werden Wartelisten geführt, um die Verfügbarkeit von Parkraum für Einwohner zu Priorisieren.
Gebühren
Einwohner mit Hauptwohnsitz (wohnhaft in der Ortschaft Kaiserstuhl) CHF 35.00
Übrige CHF 55.00
Parkzone B, C und D
Das Abstellen von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund ausserhalb der Altstadt ist gebührenpflichtig.
Regelmässige Benützer der Parkierungsanlagen können für ihr Fahrzeug eine Dauerbewilligung beantragen.
Gebühren
Gültigkeitsbereiche |
Zonen „B“, „C“ und „D“ |
Zonen „C“ und „D“ |
|
Wohnhaft in Kaiserstuhl |
Übrige |
für Personenwagen |
CHF 30.00 |
CHF 50.00 |
für Lieferwagen bis 3,5 t Gesamtgewicht |
CHF 50.00 |
CHF 100.00 |
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindebüro | +41 56 269 71 11 | gemeindebuero@zurzach.ch |