Als Gemeindezweigstelle sind wir das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau (SVA). Wir beraten Sie gerne und sind Ihnen behilflich bei diversen Anliegen.
 

Prämienverbilligung

Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge an die obligatorische Krankenpflegeversicherung.
 

Ablauf Antragsstellung:

  • Ein Antrag wird über das Online-Portal der SVA gestellt. Es braucht dazu den Internet-Link, den persönlichen Code, die Personendaten und die AHV-Nummer.
  • Wer keinen Internetzugang hat, kann den persönlichen Code telefonisch bei der SVA direkt anfordern. Diesen erhalten Sie per Post und können danach über die zuständige Zweigstelle den Antrag stellen.
  • Anmeldefrist ist 31. Dezember für das Folgejahr.

Weitere Informationen zur Prämienverbilligung finden Sie unter SVA Aargau.

 

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
 

AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige

Es gibt Situationen, in denen auch nichterwerbstätige Personen Sozialversicherungsbeiträge bezahlen müssen. So können spätere Beitragslücken vermieden werden, welche eine Rentenkürzung zur Folge haben. Nichterwerbstätige sind verpflichtet, sich selbst bei der Ausgleichskasse ihres Wohnkantons anzumelden. 

Die Beitragspflicht für Nichterwerbstätige beginnt ab dem 1. Januar des Jahres, in welchem sie 21 Jahre alt werden und endet, wenn das ordentliche Rentenalter erreicht ist. Ausnahmen gibt es bei verheirateten Personen, bei denen die Ehepartnerin oder der Ehepartner erwerbstätig ist und das Doppelte des jährlichen Mindestbeitrages entrichtet.

Das Anmeldeformular finden Sie auf der Website SVA Aargau oder können es bei der Gemeindezweigstelle bestellen.
 

AHV-Anmeldung (Pensionierung)

Damit Sie die AHV-Rente pünktlich erhalten, empfehlen wir Ihnen sich 3 - 4 Monate im Voraus für die Rente anzumelden. Auch haben Sie die Möglichkeit die Rente vor oder erst nach dem ordentlichen Rentenalter zu beziehen. 

Das Anmeldeformular können Sie bei der Gemeindezweigstelle beziehen oder sich direkt online unter SVA Aargau anmelden. Dort finden Sie zudem noch weitere Informationen.
 

Übersicht einbezahlte AHV-Beiträge

Eine versicherte Person kann jederzeit schriftlich oder via Internet unter Angabe der Versichertennummer und der Postadresse einen Auszug aus ihrem Individuellen Konto (IK) verlangen.

Bestellung IK-Auszug

 

Ergänzungsleistungen (EL)

Ergänzungsleistungen kann beanspruchen, wer Anspruch auf eine AHV/IV-Rente oder eine IV-Hilflosenentschädigung oder während mindestens 6 Monaten auf ein IV-Taggeld hat und in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt. Voraussetzung ist, dass sich der Wohnsitz und tatsächliche Aufenthalt in der Schweiz befinden.

Die Anmeldung für Ergänzungsleistungen ist bei der SVA-Zweigstelle oder SVA Aargau erhältlich.

 

Öffnungszeiten

  Morgen Nachmittag
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr 13.30 bis 18.30 Uhr
Dienstag  geschlossen  13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr 13.30 bis 17.00 Uhr
Donnerstag geschlossen  13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag 07.00 bis 14.00 Uhr (durchgehend)  

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