Finanzdienste
Zu den Hauptaufgaben der Abteilung gehören der Steuerbezug, die Lohnbuchhaltung, die Debitoren- und Kreditorenbewirtschaftung wie auch die Abschluss- und Budgetarbeiten.
Die Abteilung Finanzdienste ist Anlaufstelle bei Zahlungsschwierigkeiten und zuständig für Abzahlungsvereinbarungen von öffentlich rechtlichen Abgaben (Steuern, Gebühren etc.). Rückfragen zu Rechnungsstellungen sind der jeweiligen zuständigen Abteilungen direkt zu stellen.
Sollten Sie in Zahlungsschwierigkeiten gelangen, bitten wir Sie, möglichst frühzeitig den Zahlungsvorschlag telefonisch, schriftlich oder per E-Mail einzureichen. Wir sind gerne bereit, mit Ihnen gemeinsam eine Lösung zu finden. Verzugszinsen bleiben jedoch selbst bei einer Stundung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.
Steuerbezug
Für die Faktoren der Steuerrechnung ist die Abteilung Steuern zuständig. Ändert sich Ihre finanzielle Situation, zum Beispiel durch einen Jobwechsel, bewirkt dies eine Änderung der steuerlichen Faktoren und somit eine Korrektur der zu bezahlenden Steuerrechnung. Damit einer hohen Nachzahlung oder Rückzahlung vorgebeugt werden kann, ist es daher ratsam, die provisorischen Faktoren direkt anpassen zu lassen.
Zahlungen vor dem Fälligkeitstermin 31. Oktober und Zahlungen, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen, werden mit einem bescheidenen Vergütungszins honoriert. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet. Für das Jahr 2024 beträgt der Zinssatz 0,75 %. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei.
Für verspätete Zahlungen (auch Ratenpläne) wird ein Verzugszins geschuldet. Der Zinssatz für das Jahr 2024 beträgt 5 %. Besteht keine Zahlungsvereinbarung oder wird diese nicht eingehalten, wird für verspätete Zahlung ebenfalls eine Gebühr von CHF 35 für die Mahnung und eine Gebühr von CHF 100 bei Einleitung einer Betreibung geschuldet.
Links
Info Steuerbezug Kanton Aargau
Stundungsgesuch Steuern
Kontakt
Gemeinde ZurzachFinanzdienste
Alte Dorfstrasse 1
5332 Rekingen
Tel. +41 56 249 04 44
finanzen@zurzach.ch
Öffnungszeiten
Morgen | Nachmittag | |
Montag | 08.00 bis 12.00 Uhr | 13.30 bis 18.30 Uhr |
Dienstag | geschlossen | 13.30 bis 17.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 bis 12.00 Uhr | 13.30 bis 17.00 Uhr |
Donnerstag | geschlossen | 13.30 bis 17.00 Uhr |
Freitag | 07.00 bis 14.00 Uhr (durchgehend) |
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
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Standort Rekingen |
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Frage |
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Sie können bei den Finanzdiensten einen neuen Einzahlungsschein abholen oder telefonisch einen bestellen. |
Nehmen Sie umgehend schriftlich oder telefonisch mit den Finanzdiensten Kontakt auf damit wir Ratenzahlungen vereinbaren können. Im Grundsatz gilt, dass die Steuerschuld innerhalb eines Jahres abgetragen werden kann. |
Kein Problem. Sie können den verfallenen Check mit einem Begleitschreiben mit der Bitte, die Rückerstattung auf ein von Ihnen gewünschtes Konto zu überweisen, zurückschicken. Bitte unterschreiben Sie das Begleitschreiben. Oder Sie können wünschen, dass die Gutschrift auf ein aktuelles Steuerjahr gutgeschrieben wird. |
Im System der Gegenwartsbemessung (seit 2001) wird die Steuer für das laufende Jahr schon in diesem Jahr erhoben. Die Veranlagung kann jedoch erst im nächsten Jahr definitiv vorgenommen werden, wenn die Steuererklärung für das Jahr 2021 eingereicht wird. Die Rechnung für das Jahr 2021 ist daher nur provisorisch. Je nachdem ob sich das Einkommen/Vermögen entgegen der provisorischen Faktoren erhöht oder vermindert hat, erfolgt bei der definitiven Rechnung eine Nachzahlung oder Gutschrift. |