Steuern
Allgemeines
In jeder Einwohnergemeinde wird zur Beurteilung der Steuerpflicht und zur Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuer sowie der Grundstückgewinnsteuer eine Steuerkommission bestellt. Die Veranlagung wird in der Regel im Namen der Steuerkommission durch eine Delegation, bestehend aus dem kantonalen Steuerkommissär oder der kantonalen Steuerkommissärin sowie dem Leiter oder der Leiterin der Abteilung Steuern, vorgenommen. Die Beurteilung der Steuerpflicht erfolgt durch die Delegation.
Die Veranlagung erfolgt ausnahmsweise durch die gesamte Steuerkommission:
a) in den in der Verordnung vorgesehenen Fällen
b) in Fällen, welche die Steuerkommission im Voraus bestimmt hat; oder
c) wenn die Delegation ihr den Fall vorlegt
Grundstückschätzung
Das Kantonale Steueramt, Sektion Grundstückschätzung, verfügt die Eigenmietwerte und die Vermögenssteuerwerte gestützt auf die Erhebung der kantonalen Schätzungsexpertinnen und Schätzungsexperten.
Aufgaben des Gemeindesteueramtes
Die Abteilung Steuern der Gemeinde Zurzach bereitet die Veranlagungen vor, errechnet die Steuerbeträge und eröffnet die Veranlagungsverfügungen und Einspracheentscheide. Es führt das Protokoll der Veranlagungsbehörde der Gemeinde, das Steuerregister und die notwendigen Kontrollen.
Um die vielfältigen Aufgaben erfüllen zu können, muss das Personal der Abteilung Steuern über eine grosse Fachkompetenz in allen Bereichen des Steuerwesens verfügen. Das Führen der notwendigen Register und Kontrollen, den jährlichen Versand der Formulare vornehmen, deren Eingang registrieren und überwachen, die Steuererklärungen auf formelle Vollständigkeit und materielle Richtigkeit prüfen und fehlende Beweismittel einfordern. Im Weiteren obliegt ihm die Aufbewahrung der Steuerakten und die Protokollführung über die Sitzungen der Steuerkommission.
Informationen
Auskünfte in Steuerfragen erteilt Ihnen gerne die Abteilung Steuern. Zudem sind im Internet unter
www.steuern.ag.ch Infos zu den Kantonalen Steuern (Steuergesetz, Verordnung, Merkblätter, Steuerberechnung, Formularbestellung usw.) und unter
www.estv.admin.ch Hinweise zur direkten Bundessteuer, Mehrwertsteuer, Wehrpflichtersatz, Kurslisten Wertpapiere usw.
Easy-Tax/Formulare/Wegleitungen/Merkblätter und viele weitere nützliche Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: Finanzen und Ressourcen
Kontakt
Gemeinde ZurzachSteuern
Alte Dorfstrasse 1
5332 Rekingen
Tel. +41 56 249 05 88
steuern@zurzach.ch
Öffnungszeiten
Morgen | Nachmittag | |
Montag | 08.00 bis 12.00 Uhr | 13.30 bis 18.30 Uhr |
Dienstag | geschlossen | 13.30 bis 17.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 bis 12.00 Uhr | 13.30 bis 17.00 Uhr |
Donnerstag | geschlossen | 13.30 bis 17.00 Uhr |
Freitag | 07.00 bis 14.00 Uhr (durchgehend) |
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Standort Rekingen |
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Frage |
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Für unselbständig Erwerbende am 31. März. Steuerpflichtige mit Abgabetermin 31. März erhalten auf mündliches oder schriftliches Gesuch hin eine Fristerstreckung bis maximal zum 30. Juni zugestanden. Solche erste Fristerstreckungsgesuche werden von der Abteilung Steuern nur beantwortet, wenn sie nicht oder nicht im vollen Umfang bewilligt werden. Keine Antwort bedeutet somit Genehmigung des Gesuches. |
Wer die Steuererklärung trotz Mahnung nicht einreicht, wird nach pflichtgemäßem Ermessen eingeschätzt und muss die Unrichtigkeit derselben im Einspracheverfahren beweisen. |
Merkblätter, ein Steuerkalkulator, die Steuererklärung EasyTax und weitere Informationen rund ums Thema Steuern finden Sie auf der Homepage des Kantonalen Steueramts. |