Baubewilligungsverfahren
Wir bitten unsere Kunden um eine frühzeitige Kontaktaufnahme per E-Mail baubewilligungen@zurzach.ch mit der Abteilung für Baubewilligungen.
Innerhalb eines Vorgesprächs können die baurechtlichen Möglichkeiten sowie die benötigten Baugesuchunterlagen detailliert definiert werden. Somit werden Fehlplanungen und unnötige Kosten vermieden und ein speditives und rationelles Baubewilligungsverfahren gesichert.
Grundlagen
Bis zur Rechtskraft der Revision der gemeinsamen Bau- und Nutzungsplanung der Gemeinde Zurzach finden in allen Ortsteilen die jeweilige rechtskräftige Bau- und Nutzungsordnung seine Anwendung.
- BNO aller Ortschaften (bestehende)
- Gebührenreglement Zurzach (Neu)
Die Bauzonenpläne sowie weitere Fachkarten (Altlasten, amtliche Vermessung, Archäologische Fundstelle, etc.) finden Sie unter:
Onlinekarten Kanton Aargau (ag.ch)
Weitere Links, Merkblätter, Arbeitshilfen und Informationen, etc.
- Bewilligungspflicht
- Baugesetz (BauG) Kanton Aargau
- Bauverordnung (BauV) Kanton Aargau
- Energieberatung
- Abstände und Ausnahmebewilligungen
- ÖREB-Kataster
- AGV Gebäudeschutz (Hochwasser, Oberflächenabfluss)
- Merkblatt Sichtzonen
- Arbeitshilfe Ortsbild und Baukultur
- Broschüre Wärmepumpe
- Leitfaden für Baugesuche
- Vollzugshilfe für "Ersatz Fenster" in Dorfzonen
- Vollzugshilfe für Solaranlagen in Dorfzone
- Broschüre "Solaranlagen - Grundlagen zur Erstellung" vom Kanton Aargau
- Online-Formular zur Erfassung von Solaranlagen
Zugehörige Objekte
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bau, Planung & Umwelt | +41 56 269 71 40 | bauplanungumwelt@zurzach.ch |