Wir bitten unsere Kunden um eine frühzeitige Kontaktaufnahme per E-Mail baubewilligungen@zurzach.ch mit der Abteilung für Baubewilligungen.

Innerhalb eines Vorgesprächs können die baurechtlichen Möglichkeiten sowie die benötigten Baugesuchunterlagen detailliert definiert werden. Somit werden Fehlplanungen und unnötige Kosten vermieden und ein speditives und rationelles Baubewilligungsverfahren gesichert.

Grundlagen

Bis zur Rechtskraft der Revision der gemeinsamen Bau- und Nutzungsplanung der Gemeinde Zurzach finden in allen Ortsteilen die jeweilige rechtskräftige Bau- und Nutzungsordnung seine Anwendung.

  • BNO aller Ortschaften (bestehende)
  • Gebührenreglement Zurzach (Neu)

Die Bauzonenpläne sowie weitere Fachkarten (Altlasten, amtliche Vermessung, Archäologische Fundstelle, etc.) finden Sie unter:

Onlinekarten Kanton Aargau (ag.ch)

Weitere Links, Merkblätter, Arbeitshilfen und Informationen, etc.

Zugehörige Objekte

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